Schlagzeilen 04/2012

Datum: 03.05.2012

Harald Kaiser ist neuer Präsident des ZVKKW

Anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung des Zentralverbands Kälte Klima Wärmepumpen e.V. (ZVKKW) am 20. April 2012 in Maintal wurde Dr. Harald Kaiser, Director Corporate Communications der GEA Bock GmbH, von den Delegierten einstimmig zum neuen Präsidenten des ZVKKW gewählt. Kaiser tritt damit die Nachfolge von Gründungspräsident Werner Rolles an, der für dieses Amt nicht mehr kandidierte, da er jetzt allmählich seine beruflichen Aktivitäten zum Abschluss bringen möchte. Dr. Harald beschrieb seine Ziele für die Zukunft des Verbandes folgendermaßen: „Die begonnene Arbeit der letzten Jahre kontinuierlich weiter führen, dabei den Bekanntheitsgrad des ZVKKWs weiter zu steigern und die Ziele der Fachbereiche zu fördern. Ein besonderes Anliegen ist mir dabei die Interessen des Handwerks tatkräftig zu unterstützen.“
www.zvkkw.de

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Nachdem es aufgrund verschiedener Fehlmeldungen und missverständlicher Informationen (im Internet und durch Rundmails) zu erheblichen Verwirrungen und Verunsicherungen in Bezug auf das neue Abfallrecht gekommen ist, sehen wir uns veranlasst, nochmals auf unseren Beitrag vom 06.03.2012 hinzuweisen:

Nachdem Bundestag und Bundesrat das Kreislaufwirtschaftgesetz am 9. und 10.2.2012 einstimmig verabschiedet haben, ist das Gesetz am 29.2.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz wird am 1.6.2012 in Kraft treten. Der BIV hatte sich bereits mit Schreiben vom 17.10.2011 ans BMU gewandt und auf die problematischen Regelungen für den Abtransport von Abfall hingewiesen. Es bleibt nun zu hoffen, dass die die Interessen des Handwerks in den entsprechenden Durchführungsverordnungen Berücksichtigung finden. § 53 Abs. 6 sowie § 54 Abs. 7 KrWG enthalten Verordnungsermächtigungen, nach der die Bundesregierung Vorschriften für die geforderte Fach- und Sachkunde sowie Ausnahmen von der Anzeige- und Erlaubnispflicht erlassen kann. Bundesumweltminister Dr. Röttgen sieht in Bezug auf § 53 KrWG beispielsweise die Möglichkeit, dass "andere Aufzeichnungen bei der Behörde, wie etwa die Gewerbeanmeldung oder die Eintragung in die Handwerksrolle, als Anzeige gelten kann". Die Erarbeitung dieser Durchführungsverordnungen soll nach Angaben des Bundesumweltministeriums zeitnah nach der Verabschiedung des KrWG beginnen. Da nach § 72 Abs. 4 KrWG hierfür ein Zeitraum von 2 Jahren genutzt werden kann, will man zudem der Anhörung betroffener Kreise ausreichend Zeit einräumen. Die entsprechenden Vorschriften sind hiernach erst 2 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes anzuwenden.

Beiträge zu aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung finden Sie auf der BIV-Homepage in der Rubrik „RECHT AKTUELL“ und im Mitgliederbereich unter „Recht“.

DIN EN 12900:2012-04 (Entwurf)

Kältemittel-Verdichter-Nennbedingungen, Toleranzen und Darstellung von Leistungsdaten des Herstellers; Deutsche Fassung prEN 12900:2012

Diese Europäische Norm legt die Nennbedingungen, Toleranzen und die Darstellung der Leistungsdaten des Herstellers für Kältemittel-Verdichter des Verdrängertyps fest. Dazu gehören einstufige Verdichter und ein- und zweistufige Verdichter mit Flüssigkeitsunterkühlung. Dies ist notwendig, damit ein Vergleich von unterschiedlichen Kältemittel-Verdichtern durchgeführt fwerden kann. Die Daten beziehen sich auf die Kälteleistung und die Leistungsaufnahme und schließen Korrekturfaktoren und Teillastleistungen ein, sofern zutreffend. Die überarbeitete DIN EN 12900 berücksichtigt die Anwendung von CO2 als Kältemittel. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 113 „Wärmepumpen und Luftkonditionierungsgeräte“ (Sekretariat:Spanien) unter deutscher Mitwirkung erarbeitet. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 044-00-14 AA „Kältemittel-Verdichter“ im Normenausschuss Kältetechnik verantwortlich.


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