Newsletter No 02

Datum: 19.12.2013

...Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende...

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

was verbinden wir eigentlich heute mit dem Gedanken an das Weihnachtsfest? Jeder hat so seine eigenen Vorstellungen. Für den einen sind es einfach ein paar freie Tage, oft nach besonders turbulenten Wochen. Für andere ist Weihnachten eines der wichtigsten Feste im Kirchenjahr.

Ich selbst freue mich immer besonders auf ausgiebige Weihnachtsfrühstücke mit der ganzen Familie, auf winterliche Spaziergänge und auf Freunde und Verwandte, die zum Nachmittagskaffee vorbeischauen. So ist das Weihnachtsfest für mich ein frohes Fest, bei dem ich Kraft und Freude tanke, auch für künftige Aufgaben.

Einen kleinen gedanklichen Streifzug in das zurückliegende Jahr möchte ich aber doch noch unternehmen: Mir liegt viel daran, Ihnen für unsere gute Zusammenarbeit zu danken. Auch wenn sie nicht immer reibungslos war - ich empfand sie stets als Bereicherung. Wie auch immer sich Ihr Weihnachtsfest gestaltet, ich wünsche Ihnen eine frohe Zeit, die Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen genießen können.

Ihr Heribert Baumeister

Neue Fachbetriebssuche auf der BIV-Homepage

Die Fachbetriebssuche auf unserer Homepage wurde überarbeitet. Neben der Suche über Postleitzahlen ist nun auch die Vorgabe von Suchbegriffen möglich. Die Suchergebnisse enthalten eine neue Detail-Ansicht mit den Tätigkeits-Schwerpunkten der Betriebe. Die hinterlegten Daten der Innungsmitglieder wurden aktualisiert. Wie bisher befindet sich die Fachbetriebssuche direkt auf der Startseite.

BIV und BMU - Hygienischer Betrieb von Rückkühlwerken / Gesetzliche Verankerung von Betreiberpflichten im Kälteanlagenbauerhandwerk

Der BIV hatte sich vor einigen Tagen mit einem Schreiben zum Thema "Legionellen in Warstein" an das Umweltministerium in Bonn gewandt (siehe biv-kaelte.de). Am 10. Dezember 2013 hatte nun das BMU die Vertreter des BIV zu einem informellen Gespräch ins Ministerium geladen. Der BIV berichtete aus der Praxis, u.a. das hier nicht nur Klimaanlagen, sondern in hohem Maße auch Rückkühlwerke für industrielle Prozesse betroffen sind. Sehr schnell stellte sich heraus, dass die Ziele von BMU und BIV weitgehend deckungsgleich sind, d.h. erfassen und registrieren der Rückkühlwerke sowie regelmäßige hygienische Prüfungen der Anlagen. Die Mitarbeiter im BMU zeigten sich sehr interessiert an Erläuterungen zur Praxis, Anzahl und Leistungsgrößen sowie Installation und Betrieb der Geräte. Es besteht die Absicht, nach Absprache mit den Länder-Ministerien, diese hygienischen Prüfungen in den Rahmen einer Verordnung zu bringen. In jedem Fall wird der BIV auch weiterhin an diesen Gesprächen beteiligt werden.

Kentzler: Rentenbeitrag muss gesenkt werden

Berlin, 17. Dezember 2013 – Zu den Rentenplänen der Großen Koalition erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks:

„Der Rentenbeitrag muss zum 1. Januar 2014 gesenkt werden - wie gesetzlich vorgeschrieben. Das Handwerk lehnt das Vorhaben der Großen Koalition ab, den Rentenbeitrag auf der aktuellen Höhe zu belassen, um neue Leistungen über Beitragsmittel leichter finanzieren zu können. Das ist ein rüder Eingriff in das System der beitragsfinanzierten Rente und ein tiefer Griff in die Taschen der Beitragszahler.

Die Absenkung des Rentenbeitrages von 18,9 auf 18,3 Prozent erspart den Beitragszahlern – Arbeitnehmern und Arbeitgebern - rund 6,5 Milliarden Euro im Kalenderjahr. Die gesetzliche Grundlage für die Absenkung ist das Überschreiten der vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben. Der Beitrag der Gesetzlichen Rentenversicherung konnte so in den vergangenen beiden Jahren in zwei Schritten um 1 Prozent gesenkt werden. In diesen beiden Jahren wurde jeweils ein neuer Beschäftigungsrekord in Deutschland erzielt, die Beitrags- und Steuereinnahmen stiegen deutlich an.
Der einfache Grund dafür: Einerseits werden durch die Beitragssenkung die für den Konsum verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer spürbar erhöht und andererseits die Lohnzusatzkosten für die Betriebe gesenkt. Gerade im arbeitsintensiven Handwerk wird so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt, mit positiven Auswirkungen auf die Beschäftigung.

Zu Recht hat auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2013/2014 vor weiteren Leistungsausweitungen gewarnt. Diese vermeintlichen Wohltaten belasten vielmehr auf Dauer die ohnehin strapazierten Sozialsysteme und sind so eine schwere Hypothek auch für künftige Beitragszahler.“

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2013/2014

Zum Jahreswechsel 2013/2014 sind zahlreiche sozialversicherungsrechtliche Änderungen zu beachten. Die wichtigsten Änderungen für die Praxis hat der ZDH in einer Übersicht zusammengestellt. Der ZDH ist dabei davon ausgegangen, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht wie nach geltendem Recht vorgesehen auf 18,3 Prozent abgesenkt, sondern unverändert 18,9 Prozent betragen wird.

die Übersicht finden Sie hier ...

Handwerk wählt Hans Peter Wollseifer zum neuen ZDH-Präsidenten

Dortmund/Berlin, 05. Dezember 2013 – Das Handwerk hat einen neuen Präsidenten gewählt. Hans Peter Wollseifer erhielt von der Vollversammlung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) in Dortmund mit absoluter Mehrheit das Vertrauen ausgesprochen.

Hans Peter Wollseifer löst zum 1. Januar 2014 Otto Kentzler ab, der neun Jahre als Präsident dem ZDH vorgestanden hat. Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer zu Köln, setzte sich in geheimer Wahl gegen zwei weitere Kandidaten durch. "Das Handwerk versteht sich als Partner und Berater der Politik. Diese Tradition will ich gerne fortsetzen, zumal es bei der Politik aktuell echten Beratungsbedarf gibt", so Wollseifer.

Der 58-jährige Maler- und Lackierermeister Hans Peter Wollseifer ist ein erfahrener Unternehmer und Handwerkspolitiker. Mit 21 Jahren übernahm er in Hürth bei Köln den elterlichen Kleinbetrieb und baute ihn zu einem bundesweit tätigen Bausanierungsunternehmen mit in der Spitze 100 Beschäftigten aus. Ein von Wollseifer gegründeter Spezialgerüstbau-Betrieb machte Hochhaussanierungen möglich. 2009 schied Wollseifer aus diesem Unternehmen aus und gründete ein neues Unternehmen, das in der Gebäudesanierung für private und gewerbliche Kunden und für Wohnungsgesellschaften tätig ist. Wollseifer ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Ab 1986 hat er sich in der Maler- und Lackiererinnung und in der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft engagiert. Von 1995 bis 2000 war er Vizepräsident der Handwerkskammer zu Köln, von 2000 bis 2010 Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft.

Auch auf der bundespolitischen Ebene ist Wollseifer bereits aktiv: als Vorsitzender der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen, des Vereins „IKK e.V.“, und als Mitglied des Verwaltungsrats des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen.

Der Handwerkstag in Dortmund wird am Freitag, 06. Dezember 2013, mit den Wahlen zum Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks fortgeführt

Einigung zu F-Gasen in Brüssel

Am 16. Dezember 2013 einigten sich in Brüssel die Institutionen der EU auf neue Regelungen für F-Gase, wie EPEE in einer entsprechenden Pressemitteilung verlauten ließ. Danach wird es eine Deckelung des HFC-Verbrauchs geben, um bis 2030 eine Reduktion von 79% zu erreichen.

Laut Andrea Voigt, Generaldirektorin von EPEE, habe man beschlossen, die neuen Regelungen in erster Lesung zu verabschieden, d.h. noch vor den Neuwahlen des Europäischen Parlaments. So ist wieder eine langfristige Geschäftsplanung gewährleistet.

Zusätzlich zur Deckelung und Mengenreduzierung auf 79% haben sich die EU-Institutionen darauf verständigt, ein Monitoring-System einzuführen, um die Kältemittelmengen, die über vorbefüllte Systeme in den europäischen Wirtschaftsraum gelangen, besser verfolgen zu können. Ferner wurden verschiedene Service- und Wartungsverbote verabschiedet, um sicherzustellen, dass vorhandene Anlagen mehr in Richtung umweltfreundlicher Alternativen umgerüstet werden. Gleichzeitig einigte man sich darauf, den Anwendungserbreich der Verbote durch die Einführung von GWP-Limits für größere Systeme und kleine Split-Klimageräte zu erweitern.

Obwohl laut EPEE die zusätzlichen Verbote nicht notwendig gewesen wären, um die Klimaschutzziele zu erreichen, kann man diese als gemeinsame politische Einigung akzeptieren. Diese politischen Einigung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt werden. Danach wird die Verordnung voraussichtlich 2015 in Kraft treten.

Den Text des ausgehandelten Kompromisses - bisher nur in Englisch - finden sie hier.

BGH zur Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen beim Kauf einer Photovoltaikanlage

Nach einem Urteil des BGH vom 09. Oktober 2013 (AZ.: VIII ZR 318/12) unterliegen Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem bereits vorhandenen Dach einer Scheune angebracht hat, um durch Einspeisung des erzeugten Solarstroms Einnahmen zu erzielen, nicht der fünfjährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB, sondern der zweijährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Die fünfjährige Verjährung ist nur bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer Verwendung üblicherweise für ein Bauwerk verwendet werden anwendbar. Das sei vorliegend nicht der Fall:

„Die gelieferten Einzelteile der Photovoltaikanlage wurden nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet. Die auf dem Dach der Scheune errichtete Photovoltaikanlage ist selbst kein Bauwerk im Sinne des Gesetzes. Bauwerk ist allein die Scheune, auf deren Dach die Anlage montiert wurde. Für die Scheune sind die Solarmodule jedoch nicht verwendet worden. Sie waren weder Gegenstand von Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an der Scheune, noch sind sie für deren Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit von Bedeutung. Vielmehr dient die Anlage eigenen Zwecken; denn sie soll Strom erzeugen und dem Käufer dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle (Einspeisevergütung) verschaffen.“

Pressemitteilung des BGH ...
Urteil ...

Unterbliebene Vorlage von Stundenzettel führt nicht unbedingt zum Verlust des Werklohnanspruchs

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.08.2013 (AZ: 22 U 161/12) kann der Auftragnehmer der werkvertraglichen Verpflichtung zur Vorlage von Rapporten bzw. Stundenzetteln auch noch mit der Erteilung der Schlussrechnung Genüge tun, soweit darin die erforderlichen Angaben enthalten sind bzw. nachgeholt werden. Die unterbliebene Vorlage von vertraglich vereinbarten Rapporten führt ebenso wenig wie die unterbliebene Vorlage von Stundenzetteln ohne weiteres zum Verlust des Werklohnanspruchs. Jedoch muss der Auftragnehmer dann nachträglich alle notwendigen Angaben machen, die in den Rapporten bzw. Stundenzetteln hätten enthalten sein müssen, um den Vergütungsanspruch zu rechtfertigen.

Die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme schließt die konkludente Abnahme nicht aus

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.11.2013 (AZ: 23 U 15/13) kann die Abnahme nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent, das heißt durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftraggeber die Rechnung des Auftragnehmers prüft und bezahlt, ein Schreiben des Auftragnehmers, in dem dieser auf eine aus seiner Sicht erklärte Abnahme hinweist, nicht beantwortet, er keine Mängelrügen erhebt und eine Gewährleistungsbürgschaft annimmt, die erst nach der Abnahme zu stellen ist.
Die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme schließt die Möglichkeit der Abnahme durch konkludente Erklärung nicht aus, wenn die Parteien (konkludent) von der vereinbarten förmlichen Abnahme abgerückt sind.

Bei grundloser Abnahmeverweigerung kann der AN auf Zahlung klagen

Nach einem Urteil des LG Frankfurt/Main vom 25.09.2013 (AZ: 2-16 S 54/13) kann der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch auch ohne eine vorausgegangene Abnahme geltend machen, wenn der Auftraggeber grundlos die Abnahme ablehnt. In einem solchen Fall kann der Auftragnehmer auf Abnahme und Zahlung des Werklohns klagen. Dabei reicht ein Zahlungsantrag aus, da mit ihm konkludent die Abnahme der Werkleistung begehrt wird.
Klagt der Auftragnehmer mit der Behauptung, er habe die geschuldete Werkleistung vertragsgemäß erbracht, bedarf es keines ergänzenden Vortrags zur Abnahmefähigkeit, solange der Auftraggeber keine Tatsachen vorträgt, die dem entgegenstehen. Das gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Zahlung des Werklohns verweigert, ohne überhaupt Mängel des Werks bzw. nur ihrer Art und Umfang nach unbedeutende Mängel geltend zu machen.

Bekanntgabe Erscheinen von DIN EN 13136

Das Deutsche Institut für Normung e.V. teilt mit, dass mit Ausgabedatum Dezember 2013 die folgende Norm erschienen ist:

DIN EN 13136, Kälteanlagen und Wärmepumpen - Druckentlastungseinrichtungen und zugehörige Leitungen - Berechnungsverfahren; Deutsche Fassung EN 13136:2013

Sie können diese Norm zum Stückpreis von 96,60 EUR beim Beuth Verlag bestellen.

Überarbeitung der Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien

Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 tritt die modifizierte Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft.

Auf Grundlage dieser Richtlinie können seit Oktober 2012 Maßnahmen gefördert werden, die die Energieeffizienz in KMU erhöhen. In diesem Zusammenhang sind Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise der Ersatz einzelner Anlagen durch ein hocheffizientes Druckluftsystem, förderfähig. Aber auch eine systemische Optimierung - also die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien oder die Erneuerung von Anlagen(teilen), zum Beispiel der Austausch eines Beleuchtungssystems – können gefördert werden.

Detaillierte Informationen zu der Richtlinie sowie Ansprechpartner des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie unter www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/index.html.

Die Modifizierung der Richtlinie beinhaltet im Bereich der Einzelmaßnahmen:

  • die Aufnahme der Förderung von Beleuchtungsanlagen basierend auf LED-Technik und die Förderung der tageslichtabhängigen Steuerung und Regelung (zunächst begrenzt auf ein Jahr);
  • die Absenkung des Mindestinvestitionsvolumens von 5.000 auf 2.000 EUR.

Die Änderungen bei der systemischen Optimierung beinhalten:

  • die Aufnahme der Förderung aller Arten von Wärmerückgewinnungsanlagen;
  • die Klarstellung, dass alle Typen von Kompressoren gefördert werden können;
  • den Hinweis, dass Anlagen zur Kälteerzeugung, Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufs, Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole nicht mehr gefördert werden;
  • die Klarstellung, dass komplette Produktionsanlagen, Maschinen oder Maschinensysteme bei denen einzelne förderfähige Querschnittstechnologien und deren Energieeffizienz nicht gesondert ausgewiesen werden können, nicht förderfähig sind.

Allgemeine Änderungen:

  • Ein zinsvergünstigtes Darlehen (KfW oder Landesbanken) für die Restfinanzierung einer Maßnahme kann ab Januar 2014 in Anspruch genommen werden, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Das BAFA wird die entsprechenden Merkblätter ebenfalls überarbeiten, die Sie dann über die obengenannte Webseite zeitnah abrufen können


Newsletter No 197
Datum: 25.04.2024

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