BIV



Newsletter No 160

Datum: 16.03.2022


Neu vom BIV: NACHWEIS zur Herkunft des Kältemittels

Im letzten Jahr wurde mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes" ein wichtiger Grundstein für die Bekämpfung des illegalen Handels mit F-Gasen gelegt. Dabei wurde eine nationale Dokumentationspflicht entlang der Lieferkette eingeführt. Künftig ist es in Deutschland nur noch erlaubt, in die EU eingeführte F-Gase zu erwerben oder weiterzuverkaufen, wenn diese nachweislich den Regelungen der europäischen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 entsprechen.

Hierzu zählt unter anderem, dass Händler, Wartungsbetriebe sowie Unternehmen, die mit F-Gasen umgehen, glaubhaft nachweisen müssen, dass die erworbenen, verwendeten oder angebotenen F-Gase vom Quotensystem der Europäischen Kommission erfasst wurden. Entsprechend wird die Überwachung des illegalen Handels mit F-Gasen intensiviert. Um Kontrollen zu erleichtern, müssen Informationen über Hersteller und Importeure von F-Gasen sowie Angaben über die Legalität der eingeführten Ware in der Lieferkette weitergegeben werden.

Nach § 12 j Abs. 4 des Chemikaliengesetzes (ChemG) hat der jeweilige Abgebende bei jeder weiteren Abgabe des Stoffes oder Gemisches in der Lieferkette die die Lieferung betreffenden Angaben nach § 12 j Absatz 2 Nummer 2 und 3 oder Absatz 3 ChemG sowie seinen eigenen Namen und seine eigene Anschrift schriftlich oder elektronisch dem Erwerber zu übermitteln. Die Liefer- und Handelswege von F-Gasen sollen so ermittelt werden, um den illegalen Handel einzudämmen.

Uns ist daran gelegen, dass diese Pflichten sowohl für den Betreiber als auch für den durchführenden Handwerksbetrieb leicht zu erfüllen sind. Ergänzend zum Protokollblock (Dichtheitsprüfung/Wartung) bieten wir deshalb den "NACHWEIS zur Herkunft des Kältemittels" (Block/25 Nachweise mit Durchschlag) zum Abheften im Anlagen-Logbuch an.

Hier finden Sie weitere Informationen zum neuen Nachweis und die Möglichkeit zum Kauf ...

Hinweise zum Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz der persönlichen Daten neu regelt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Angaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie Informationen zu ihren Rechten und Pflichten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung ...

 

 



Newsletter No 196
Datum: 28.03.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]
Newsletter No 195
Datum: 20.02.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]
Newsletter No 194
Datum: 07.02.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]




© Bundesinnungsverband des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks BIV