Verkehrsausschuss bestätigt Trilogergebnis zum Tachographen

Am 21. Januar hat der Verkehrsausschuss das Trilogergebnis zum Tachographen vom 12. Dezember 2019 mit folgendem handwerksrelevanten Ergebnis bestätigt:

  • Während der Parlamentsbeschluss eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Sozialvorschriften bei Fahrzeugen ab 2,4 Tonnen vorgesehen hatte, soll nun der Geltungsbereich bei 2,5 Tonnen beginnen, bei gleichzeitiger sachgerechter Eingrenzung nur auf internationale Transportvorgänge.
  • Freistellung der Transporte im Werkverkehr außerhalb des eigentlichen Transportgewerbes im Bereich unter 3,5 Tonnen von der Tachographenpflicht.
  • Neue Ausnahme für Bauunternehmen mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 44 Tonnen, soweit das Lenken der Fahrzeuge für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt.
  • Der Ausnahmeradius der bestehenden Handwerkerausnahme bleibt bei 100 km bestehen.

Weiterer Zeitplan und Vorgehen:
Der Verkehrsministerrat wird dieses Ergebnis Ende Februar / Anfang März im Rahmen der 1. Lesung formell annehmen. Anschließend wird der Rat dieses Ergebnis an das Parlament zurückübermitteln. Im Rahmen der 2. Lesung soll das Ergebnis voraussicht-lich am 16. / 17. März im Verkehrsausschuss verhandelt werden. Die Abstimmung im Verkehrsausschuss ist für den 21. April und die schlussendliche Plenumsabstimmung ist für Mai 2020 vorgesehen.

(Quelle: ZDH)