Neue BA-Weisung und Verfahrensvereinfachungen bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld

Die zahlreichen Hinweise der Handwerksorganisation aufgreifend hat der ZDH mit Nachdruck eine Vereinfachung des Verfahrens zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes gefordert. Im Nachgang zu der neuen Verordnung über Erleichterungen bei Kurzarbeit hat die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls eine neue fachliche Weisung zum Bezug von Kurzarbeitergeld herausgegeben, in der die Forderungen des Handwerks aufgegriffen wurden. Darin werden mehrere Vereinfachungen im Verfahren zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes umgesetzt:

  1. Der Vordruck zur Anzeige von Kurzarbeit wurde überarbeitet und stark verkürzt. Er ist nur noch eine Seite lang. Abgefragt werden noch die Stammdaten des Betriebs, die betroffenen Beschäftigten nach Geschlecht und die Gesamtzahl der Beschäftigten, Soll- und Ist-Entgelt sowie die Summe des zu zahlenden Kurzarbeitergeldes und die Höhe der zu erstattenden Sozialversicherungsbeiträge. Alle anderen relevanten Sachverhalte, wie z. B. die Inanspruchnahme von Resturlaub aus dem Vorjahr, sind pauschal mit der Unterschrift zu bestätigen.
  2. Die Gründe für den Arbeitsausfall sind nur noch in einfacher Form darzulegen. Im vorliegenden Antrag wird davon ausgegangen, dass der Arbeitsausfall auf das Coronavirus zurückzuführen ist.
  3. Einzelvertragliche Vereinbarungen bzw. Änderungskündigungen zur Einführung der Kurzarbeit müssen nicht mit der Anzeige eingereicht werden, sondern nur noch zur Prüfung vorgehalten werden.
  4. Anders als beim regulären Kurzarbeitergeld ist kein Erholungsurlaub aus dem laufenden Kalenderjahr zur Vermeidung von Kurzarbeit vorrangig zu nehmen. Es muss lediglich bestätigt werden, dass Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr vorrangig abgebaut wurden. Dies wird mit der Unterschrift unter dem Kurzantrag bestätigt. Entgegen den Regelungen beim regulären Kurzarbeitergeld müssen ebenfalls im Zeitarbeitskonto keine Minusstunden aufgebaut werden. Allerdings gilt wei-terhin, dass vor Kurzarbeit die Überstunden abgebaut werden müssen. Dies wird mit der Unterschrift unter dem Kurzantrag bestätigt.

Alle Formulare finden sich auch online.

Kurzantrag Kurzarbeitergeld

Weisung der Bundesagentur für Arbeit

Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld - Anlage zum Leistungsantrag