Tachograph: Gesetzgebung mit der zweiten Lesung abgeschlossen

Am Mittwoch, dem 8. Juli 2020 ist mit der finalen Plenumsabstimmung die zweite Lesung zu den Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten und somit zum Tachographen (VO EG 561/2006) abgeschlossen worden.

Hinsichtlich der Verpflichtung, gewerbliche Fahrzeuge mit Fahrtenschreibern auszustatten, haben die Gesetzgeber eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 t beschlossen. Somit fallen deutlich mehr Fahrzeuge unter die Tachographenpflicht.

Ziel der neuen Regelung ist es, gegen die Umgehung der Tachographenpflicht durch die Nutzung von Kleintransportern im Transportgewerbe vorzugehen.

Das Handwerk konnte sich in der Diskussion mit der Argumentationslinie durchsetzen, dass im Handwerk das Lenken von Fahrzeugen für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt.

Für den neu einbezogenen Gewichtsbereich zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen wurde die Freistellung des Handwerks konsequent vollzogen:

  • Zwischen 2,5 und 3,5 t gilt die Tachographenpflicht ausschließlich für internationale Transportvorgänge (s. Art. 2 Absatz 1 aa) [neu])
  • Transporte im Werkverkehr außerhalb des eigentlichen Transportgewerbes sind unter 3,5 t von der Tachographenpflicht freigestellt (s. Art. 3 ii) [neu])

Die Erweiterung der sogenannten Handwerkerausnahme, die es Betrieben erlaubt, Fahrzeuge, die in einem Radius von 100 km um den Unternehmensstandort zum Einsatz kommen, nicht mit digitalen Fahrtenschreibern auszustatten, wurde vom Rat abgelehnt. Es bleibt somit bei 100 km.

Eine neue Ausnahme zur Beförderung von Baumaschinen für ein Bauunternehmen wurde eingeführt, vorausgesetzt, dass das Lenken der Fahrzeuge für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt (s. Art. 13 Absatz 1 q) [neu]).

Die Ausweitung der Tachographenpflicht gilt ab dem 1. Juli 2026 für internationale Transportvorgänge.

Den vorläufigen Gesetzestext finden Sie unter diesem Link:

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5114-2020-REV-1/de/pdf

Zu den fachlichen Detailregelungen bezüglich des neuen Anwendungsbereiches und zur Umsetzung der Regelungen werden wir informieren. (Quelle: ZDH)