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Musterausbildungsvertrag/Musterantrag Eintragung in die Lehrlingsrolle

Durch das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz haben sich Anpassungsbedarfe im Musterausbildungsvertrag ergeben. Bereits im vergangenen Jahr wurde aus diesem Grund die Hauptausschuss-Empfehlung Nr. 115 (Empfehlung zum Ausbildungsvertrags-muster) des Bundesinstituts für Berufsbildung angepasst.

Um im Handwerk möglichst einheitliche Ausbildungsvertragsformulare zur Anwendung zu bringen, wurde auf Grundlage der Hauptausschuss-Empfehlung Nr. 115 ein neues Ausbildungsvertragsformular nebst Merkblatt gestaltet sowie der Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle überarbeitet. Die genannten Dokumente wurden in Zusammenarbeit mit der PG Ausbildung abgestimmt erarbeitet und stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Wesentliche Neuerungen im Ausbildungsvertragsformular sind:

  • angepasste Angaben zur Dauer der Berufsausbildung im Falle einer Teilzeitberufsausbildung (Feld A),
  • neue Angabe zur Geltung eines Tarifvertrags für das Gewerk des Ausbildungsbetriebs (Feld D),
  • angepasste Vertragsbestimmungen zur Anrechnung der Berufsschulzeiten und zur Freistellung vor Prüfungstagen (§ 5 Nr. 2) an die durch das BBiMoG geänderten Vorschriften des BBiG.

Wie es auch bisher üblich gewesen ist, wurde der Ausbildungsvertrag so gestaltet, dass sich alle Felder, die von den Vertragsparteien selbstständig auszufüllen sind, auf der ersten Seite des Vertragsformulars befinden. Die sonstigen Vertragsbestimmungen finden sich auf der zweiten Seite und sind Bestandteil des Vertrags. Auf Blatt 1 des Ausbildungsvertragsformulars wird künftig auch durchgängig die weibliche Form für die Vertragspar-teien („Ausbildende“ und „Auszubildende“) verwendet.

Um die z. T. komplexen Regelungen im Ausbildungsvertrag zu erläutern und für beide Vertragsparteien transparent zu machen, wird empfohlen, dem Ausbildungsvertrag auch das anliegende Merkblatt hinzuzufügen. In den vertraglichen Nebenbestimmungen im Ausbildungsvertragsformular wird durch das Symbol ** an den jeweiligen Stellen explizit auf dieses Merkblatt verwiesen. Sollten Sie bereits heute oder in der Zukunft einen digitalen Ausbildungsvertrag zur Verfügung stellen, wird empfohlen, die Inhalte des Merkblattes (z. B. durch Pop-up-Fenster als Ausfüllhilfe) in die digitale Anwendung zu integrieren.

Im Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle wurden Angaben, die für die Berufsbildungsstatistik nicht erforderlich sind, im Sinne des Grundsatzes der Datenerfassungsökonomie gestrichen sowie Angaben zur beruflichen Vorbildung systematischer gegliedert.

Wir empfehlen Ihnen, die Musterformulare nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses der Handwerkskammer gem. § 44 Absatz 2 HwO zeitnah zur Anwendung zu bringen und auch Ihren jeweiligen IT- oder Printdienstleistern als Grundlage für die Anpassung ihrer Anwendungen bzw. Formulare zur Verfügung zu stellen. (Quelle: ZDH)

Musterausbildungsvertrag/Antrag auf Eintragung ...

Merkblatt ...






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