Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden ab dem 22. Februar wieder gestartet

Seit dem 22. Februar können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.

Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und - bei Förderfähigkeit - genehmigt. In einem zweiten Schritt kann nun auch die Sanierungsförderung wieder starten.

Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. EUR bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar gestellten Altanträge zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

Webseite der KfW ...