Rückmeldung des Umweltbundesamt zur Umsetzung der F-Gase-Verordnung zum 1. Januar 2022 im Bereich der Gewerbekälte

Anlass zur Anfrage:

Beim Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) häufen sich aktuell die Fragen und Diskussionen von planenden und ausführenden Unternehmen rund um die Auslegung der neuen, Anfang 2022 in Kraft getretenen Regelungen der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 speziell im Bereich der Gewerbekälte.

Dazu haben sich Kältefachleute innerhalb der Initiative coolskills mit der Interpretation der Umsetzung der F-Gase-Verordnung zum 1. Januar 2022 im Bereich der Gewerbekälte beschäftigt und einen Beispiel- und Fragenkatalog erarbeitet.

Auf der coolskills-Webseite wurde dazu bereits ein Beitrag "Ergänzende Beschränkungen und Verbote für Gewerbekälte- und Gewerbekühlsysteme gemäß F-Gase-Verordnung seit 1. Januar 2022" veröffentlicht.

Diese Fragestellungen wurden durch das Umweltbundesamt in Dessau von Frau Dr. Cornelia Elsner, Fachgebiet III 1.4 Stoffbezogene Produktfragen, per E-Mail beantwortet. Diese Veröffentlichung fasst die aktuelle Interpretation der F-GaseV zusammen und erläutert die Antworten des Umweltbundesamtes an praktischen Beispielen (die Anmeldedaten für coolskills erhalten Sie in der BIV-Geschäftsstelle, Tel. 02 28 / 24 33 88 0).

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