BEG-Förderung aktualisiert
Mit Wirkung vom 27. Juli traten Änderungen der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft, die auch unser Gewerk betreffen und Kürzungen bei den Fördersätzen von 5-10 Prozent zur Folge haben. Folgende wesentliche Änderungen sind zu nennen:
- Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen wird ab sofort gestrichen
- Die Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen wird ebenfalls aufgehoben
- Kombigeräte aus Gasbrennwertheizungen und Wärmepumpen sind nicht mehr förderfähig
- Es wird ein Bonus von 5 Prozent für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen werden
- Wärmepumpen können künftig max. 40 Prozent Förderung erhalten (25 Prozent Standardförderung, 10 Prozent für den Heizungstausch und 5 Prozent für die o.g. effizienten Wärmepumpen)
- Die Anlagentechnik, die u.a. den Einbau / Austausch / Optimierung von Lüftungsanlagen beinhaltet oder die Raumkühlung in Nichtwohngebäuden, kann max. 20 Prozent betragen (15 Prozent Standardförderung und 5 Prozent für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
- Die Fachplanung aller Einzelmaßnahmen wird weiterhin mit 50 Prozent bezuschusst
Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten des BMWK oder über deren FAQ-Katalog.